Teilnahmebedingungen zum Werbepartnerprogramm Datingnetzwerk

Der Affiliate-Partner bestätigt hiermit, das mit den o.g. Unternehmen keine direkten oder indirekten Verflechtungen bestehen.
Zuwiderhandlungen oder Falschangaben ziehen Regress und Schadenersatz nach sich.

Das Werbepartnerprogramm von Datingnetzwerk wird von Singletreffen.de & WEBconcAPPt GmbH (technische Abwicklung) verwaltet.
Mit der Anmeldung für dieses Werbepartnerprogramm werden Sie automatisch Werbepartner von Singletreffen.de (nachfolgend Datingnetzwerk genannt).
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen / Agb´s.

Präambel

Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Partnerprogramm dient dazu die Vermittlung von Zugriffen über Internetseiten des Partners oder Banner auf www.singletreffen.de zu ermöglichen.
Der Werbepartner erhält Geldzahlungen, wenn es auWerbeprogramm-Anbieterrund der Werbung des Partners auf der Seite Seite Singletreffen.de zu einer Premium-Mitgliedschaft mit Zahlungseingang kommt.
Datingnetzwerk sorgt hier für den Betrieb und die Abwicklung des Programms.

Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Werbepartnerprogramm (Affiliate Programm)

Mit der Anmeldung als Werbepartner bei Datingnetzwerk.de (http://www.datingnetzwerk.de) erklärt sich der Anmelder mit den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden.
Wenn Sie mit den Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie auf eine Anmeldung verzichten.
Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen diesen Service nicht benutzen.
Das Mitglied akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in dem es die Erklärung „ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese“ durch klicken auf den Button „Ja“ bestätigt

Diese Bedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der Singletreffen.de Datenbank nebst deren technischem System,
um dem Werbepartner durch diese Einbindung zu ermöglichen, als Betreiber eines eigenen – nicht notwendigerweise auf den Themenbereich Dating fixierten Internetportals tätig zu sein.
Durch die Nutzung der bereits bestehenden Datensätze wird dem Werbepartner die Möglichkeit geboten von Beginn an ein belebtes Portal zu betreiben.
Die dauernde Einbindung und Nutzung der Datenbank in das Internetportal des Werbepartners erfordert regelmäßigen Support, redaktionelle Überwachung und permanente technische Weiterentwicklung seitens des Werbeprogramm-Anbieters.

1. Vertragsgegenstand; Konkurrenzausschluß:

1.1

Der Werbepartner betreibt ein eigenes Internetportal unter eigener Domain und URL für deren Inhalt ausschließlich der Werbepartner verantwortlich ist.
Gestaltung, Platzierung, Layout, Bewerbung und Betrieb des Portals erfolgt somit selbstständig durch den Werbepartner.
Insbesondere Hyperlinks auf den Seiten des Werbepartners unterliegen dessen Verantwortung.

1.2

Der Werbeprogramm-Anbieter stellt dem Werbepartner eine Datenbank aus dem „Non-erotik“-Bereich des Internet-Portals „Datingnetzwerk – Singletreffen.de“ zur Verfügung.
Diese Datenbank basiert auf einer sog. „White-Label-Technologie“, welche es dem Werbepartner ermöglicht, diesen Bereich ebenfalls eigenständig im oben genannten Sinne (Ziffer 1.1.) zu betreiben.

1.3

Die Datenbank des Werbeprogramm-Anbieters ist Teil eines Netzwerkes,
im folgenden Datingnetzwerk genannt, diese Datenbank steht dem Programm-Anbieter und auch anderweitigen Werbepartnern zur Verfügung.
Insoweit besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Konkurrenzschutz oder ein vergleichbares Schutzrecht des Werbepartner auf die Übertragung und Nutzung der Datenbank für anderweitige Werbepartner.

1.4

An den bestehenden Daten der Datenbank des Werbeprogramm-Anbieters ist und bleibt der Werbeprogramm-Anbieter der ausschließlich Berechtigte.
An den durch den Werbepartner geworbenen Kunden hat der Werbeprogramm-Anbieter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.
Sowohl während als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Werbepartner und Werbeprogramm-Anbieter verbleiben die Kundendaten im Datingnetzwerk des Werbeprogramm-Anbieters und dürfen von selbigem uneingeschränkt genutzt werden.

2. Technische Abwicklung und Support:

2.1

Die technische Abwicklung und die laufende Datenpflege,
insbesondere das zur Verfügung stellen der Datenbank durch den Werbeprogramm-Anbieter, obliegt dem Werbeprogramm-Anbieter.
Der Werbeprogramm-Anbieter garantiert insoweit eine technische Nutzungsfähigkeit der Daten von 99 % im Jahresmittel.
Somit stellt der Werbeprogramm-Anbieter sicher:

Die komplette Technik für das Einbinden der Datenbank in das Portal des Werbepartners inklusive der laufenden technischer Weiterentwicklung
Die Erreichbarkeit der erforderlichen Webserver, die laufende Serverwartung nebst Fehlerbeseitigung , Datensicherung, Updates etc. Abrechnungs- und Zahlungssysteme zur Erfassung von Provisionsumsätzen
Buchhaltung und das Controlling über getätigte Umsatzprovisionen mit laufender Kontrollmöglichkeit über ein „Admin-Tool“ durch den Werbepartner Inkasso- und Mahnwesen, Kundensupport und Pflege der Datenbank, Redaktionelle Überprüfung der angemeldeten User.

2.2

Der Werbepartner ist verpflichtet gegenüber potentiellen Kunden, die über das von ihm betriebene Portal, an einer Mitgliedschaft im „Datingnetzwerk“ interessiert sind, darauf hinzuweisen, dass die gesamte Vertragsdurchführung der Mitgliedschaft im Namen und für die Rechnung Firma des Werbeprogramm-Anbieter erfolgt.
Im Impressum wird als technischer Dienstleister und Verantwortlicher der Werbeprogramm-Anbieter genannt sofern der Werbepartner am Seiteninhalt des zur Verfügung gestellten Systems keine gravierenden Änderungen vornimmt bzw. weiteren, eigenverantwortlichen Inhalt hinzufügt.

Der Werbepartner erscheint nicht im Impressum als Verantwortlicher, da die Inhalte der Seite auf dem Basisdatenbestand des Werbeprogramm-Anbieter beruhen und dieser auch das Inkasso der Leistungen durchführt.
Es kommt somit immer ein Vertrag zwischen einem Kunden des Werbepartner und dem Werbeprogramm-Anbieter direkt zu Stande.
Der Werbeprogramm-Anbieter ist für die Zahlungsabwicklung und Support zuständig.
Der Werbepartner tritt im Impressum als Betreiber der Seite auf und verpflichtet sich seine Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzutragen.

3. Abschlussprovision; Stornoregelung:

3.1

Der Werbepartner erhält für die Vermittlung einer Premium-Mitgliedschaft im non-erotik-Bereich des vom Werbeprogramm-Anbieter betriebenen Internetportals und befristet auf die Dauer der Mitgliedschaft je Neukunde bis zu 50% aller tatsächlich vom Werbeprogramm-Anbieter eingezogenen bzw. durch Drittanbieter, insbesondere Paymentanbietern, ausgeschütteten Netto-Umsätze.
Neukunde ist dabei jeder, dessen Datenbestand noch nicht in der vom Werbeprogramm-Anbieter geführten Datenbank war und/oder dessen Mitgliedschaft für mindestens drei Monate unterbrochen war.
Die monatliche User-Mitgliedschaftsgebühr beträgt derzeit brutto 10,00 EUR/Monat für 3 Monate Zugang, 9,00 EUR/Monat für 6 Monate Zugang oder 8,00 EUR/Monat für 12 Monate Zugang.
Die Mitgliedschaft verlängert sich bis zur Kündigung automatisch jeweils um den Zeitraum des vorher gebuchten Paketes.

3.2

Die Provisionsgrundlage errechnet sich durch eine Erfolgsstaffelung mit folgenden Daten:
0-30 Premiumuser zum Abrechnungszeitpunkt = 30%
31-50 Premiumuser zum Abrechnungszeitpunkt = 40%
51 + Premiumuser zum Abrechnungszeitpunkt = 50%
Auszahlung erfolgt Grundsätzlich unter Einbehaltung der ges. Mehrwertsteuer, ist der Werbepartner Umsatzsteuerpflichtig, so teilt er dies dem Programm-Anbieter unverzüglich unter Angabe seiner Steuernummer und des zuständigen Finanzamts schriftlich mit. Weitere Auszahlungen erfolgen dann zzgl. der ges. Mehrwertsteuer.

3.3

Die Neukunden-Daten und die Erfassung in der Buchhaltung nebst daraus folgenden Provisionsansprüchen kann der Werbepartner jederzeit über ein sog. „Partner-Admin-Tool“ einsehen.
Diese Statistikdaten werden monatlich abgerechnet. Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils auf das Monatsende des Folgemonats.
Dem Werbepartner wird über seine Provisionsansprüche eine formgerechte Abrechnung erstellt.
Die Auszahlung erfolgt automatisch ab erreichen einer Mindestprovision von 50 Euro durch den Werbeprogramm-Anbieter.
Der Werbepartner verliert alle Provisionsansprüche sobald der Partnervertrag, auch ausserordentlich gekündigt ist.

3.4 Stornorisiko

Das Stornorisiko und somit das Risiko, dass Entgelte für vom Werbepartner vermittelte Mitgliedschaften nach den ersten 3 Mahnungen nicht einbringlich sind, trägt der Werbepartner. Für den Fall, dass diese fälligen Entgelte im weiteren Mahnverfahren beigebracht werden, entsteht der unter Ziffer 3.1. geregelte Provisionsanspruch neu.
Für den Fall, dass bereits Zahlungen des Werbeprogramm-Anbieter an den Werbepartner auf die uneinbringliche Mitgliedschaft erfolgt sind, ist der Werbeprogramm-Anbieter berechtigt, diese mit den folgenden Provisionen, jeweils gesondert ausgewiesen, zu verrechnen.

Bei Zahlungsverzug / Zahlungsausfall des Kunden:
Der Werbepartner hat die Möglichkeit Forderungen selber oder durch Dritte einzuziehen, wenn der Werbeprogramm-Anbieter diese an den Werbepartner im Zwecke der Forderungsabtretung überträgt.

4. Vertragsdauer:

Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung und hat – vorbehaltlich des Rechts zur außerordentlichen Kündigung eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht schriftlich von einer der Parteien gegenüber dem anderen Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt worden ist.

Fristlose Kündigungsgründe:

Neben den allgemeinen gesetzlichen Kündigungsgründen, ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch den Werbeprogramm-Anbieter nur in folgenden Fällen möglich :
Wenn
– die Einbindung der Datenbank auf einer Webseite erfolgt, die geeignet ist aufgrund ihres politischen, religiösen oder sexuellen Inhalts strafrechtlich verfolgt zu werden oder dem Werbeprogramm-Anbieter bzw. der von ihm betriebenen Singlebörse Datingnetzwerk.de geschäftsschädigende Auswirkungen hat.
– die Nutzung der Datenbank anderweitigen Websites, zur Verfügung gestellt wird, mit deren Betreibern der Werbeprogramm-Anbieter keine vertraglichen Reglungen hierüber hat.
– der Werbepartner mittels der Datenbank des Werbeprogramm-Anbieter eine eigenständige und in Konkurrenz zu dem Produkt „Datingnetzwerk“ stehende Singlebörse launcht.
– ein Verstoß gegen die Geheimhaltungsregeln im Sinne der Ziffer 7 vorliegt.

Vor Ausspruch der fristlosen Kündigung ist grundsätzlich eine schriftliche, auch elektronische, Abmahnung zu erteilen.

5. Geheimhaltung:

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen aufgrund der gegenständlichen Zusammenarbeit bekannt werden,
einschließlich der Einzelheiten der gegenständlichen Vereinbarung.
Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, weiterhin aufrecht.
Ebenfalls unterliegen die zur Verfügung gestellten Daten der User-Datenbank sowie die technischen Voraussetzungen zu deren Einbindung in vollem Umfang der Geheimhaltung.

6. Datenschutz:

Die Vertragsparteien sind im Sinne des Schutzes personenbezogener Daten der jeweiligen Kunden verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes, des Jugendschutzes und des Telekommunikationsgesetzes, einzuhalten.
Bei Verstößen gegen diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen durch eine Vertragspartei wird diese die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich informieren, damit diese die Möglichkeit hat diese Verletzung zu beseitigen.
Ggf. anfallende Kosten werden vom Verursacher der Verletzung getragen.

7. Haftung; Haftungsausschluss:

Der Werbeprogramm-Anbieter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden an den Anlagen und Einrichtungen des Werbepartner.
Für diese Vereinbarung einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist 32825 Blomberg bzw. das zuständige Gericht am Sitz des Werbeprogramm-Anbieter.

8. Allgemeines:

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Mitteilung nach dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Rest der Vereinbarung davon unberührt.
Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.
Die Kosten jeder Rechts- und sonstiger Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung dieser Vereinbarung trägt jede Vertragspartei selbst.
Der Werbepartner wird darauf hingewiesen, dass alle Einnahmen Steuerpflichtig sind.
Der Werbepartner bestätigt mit seiner Anmeldung das er seine steuerlichen Angelegenheiten selber regelt.
Ist der Werbepartner eine Privatperson, so muß er die Einnahmen auch selber versteuern.
Auf eine mögliche behördliche Anzeigepflicht dieser Tätigkeit weist der Werbeprogramm-Anbieter den Werbepartner ausdrücklich hin.
Teilnahmeberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.